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 Der Landschaftsplan
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 Der Landschaftsplan

 

Der Landschaftsplan Gladbeck ein starkes

Stück Naturschutz

 

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat am 8. März dieses Jahres den Landschaftsplan Nr. 4 Gladbeck genehmig und ihm Rechtskraft verliehen. Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer über zehnjährigen zähen Ringens zwischen den Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Landwirtschaftskammer usw.) und den Naturschutzverbänden (Naturschutzbund NABU, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND und der Landesgemeinschaft für Natur und Umwelt LNU) auf der einen Seite und dem amtlichen Naturschutz (Untere Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen) und Lokal – und Kreispolitik auf der anderen Seite. Der Landschaftsplan bildet auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Er ist ein Fachplan, der von den Kreisen oder kreisfreien Städten aufgestellt und als Satzung beschlossen wird. In ihm werden zahlreiche neue Naturschutzgebiete ausgewiesen, besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung und Entwicklungs-, Pflege – und Erschließungsmaßnahmen festgelegt. Arten – und Biotopschutz, Naturerlebnis und Erholung sowie die Regulation und Regeneration von Boden, Wasser und Luft sind weitere Ziele des Plans.

Die Landschaftsplanung, zumal in der Stadt, ist noch eine recht junge Planungsdisziplin. Als formales Planungsinstrument für den Naturschutz vor Ort existiert sie sogar erst knapp zwanzig Jahre im behördlichen Planungswesen. Die rechtliche Grundlage für die Landschaftspläne bildet das Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein – Westfalen. Der Geltungsbereich der Landschaftspläne erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts außerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile. So ergibt für die Stadt Gladbeck eine Fläche von 18, 47 km² die sich im Einflussbereich Landschaftsplan Gladbeck befindet.

Die naturräumliche Gliederung von Nordrhein – Westfalen ordnet das Stadtgebiet von Gladbeck den naturräumlichen Haupteinheiten des Vestischen Höhenrückens und des Emschertales zugehörig. Ein Blick zurück in die Stadtgeschichte unter Zuhilfenahme historische Karten zeigt für den Raum Gladbeck noch zur Mitte des vorigen Jahrhunderts eine klein bäuerliche strukturierte Kulturlandschaft mit eingestreuten Kleinwaldflächen. Mit der Industrialisierung gegen Ende des 19. Jahrhunderts setzte eine grundlegende Veränderung des Landschaftsbildes ein. Der Bergbau in unserer Stadt prägte fast hundert Jahre lang die Stadtgeschichte und hatte natürlich auch Auswirkungen auf ein damals bäuerlich geprägtes Landschaftsbild. Der Verkehrswegebau und die Flächenbesiedlung der ersten Jahrzehnte sowie die rasante Mechanisierung des Bergbaus der 60er und 70er Jahre machte es leider erforderlich, großflächigen Bergehaldenkapazitäten zu schaffen, zugleich aber eine Auenlandschaft und bäuerliche Strukturen zu zerstören. Der Gladbecker Süden zeigt diese Prägung durch den Bergbau sehr deutlich. Aus heutiger Sichtweise kann er auch als Grundlage für neuartige wertvolle Lebens – und Erlebnisräume dienen. Der Landschaftsplan möchte diese prägenden Strukturen aus der bäuerlichen und bergbaulichen Vergangenheit der Stadt Gladbeck erhalten und, wenn es nötigt ist auch verbessern.

Die Rechtsverbindlichkeit des Landschaftsplans Gladbeck ist das eine, die finanzielle Ausstattung für die Umsetzung von Maßnahmen (Anlage von Hecken, Alleepflanzungen usw.) ist ein anderes. Ohne Geld für den Naturschutz ist der beste Landschaftsplan nur ein Stück Papier. Informationen über Projekte und die Finanzierung sind von interessierten Bürger und Naturschützer von der Untere Landschaftsbehörde des Kreises jedoch nur sehr spärlich zu bekommen. Man kann unserer Kreisbehörde nur raten, ihre Informationspolitik zu verbessern, sonst verhärtet sich in der Gladbecker Bürgerschaft das Vorurteil der stiefmütterlichen Behandlung durch die Kreisbehörde Recklinghausen noch mehr.

Die Festsetzung des Landschaftsplans, die sich auf besonders geschützte Teile von Natur – und Landschaft (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile) beziehen, haben für jedermann gültige unmittelbare Wirkungen. Für das Stadtgebiet Gladbeck sind elf Naturschutzgebiete ausgewiesen. Sie sind ein Spiegelbild der durch bäuerliche oder bergbauliche Entwicklung entstandenen Landschaft in der heutigen Zeit.

Naturschutzgebiete mit bäuerliche und waldbaulicher Prägung sind ausgewiesen

 

  • Quälingsbachaue, der Abfluss des Teiches beim Altenzentrum in Rentfort – Nord, 6,46 ha groß
  • Bloomsfeld,ein schmaler Streifen nördlich der A 52, östlich der Erlenstraße, Quellgebiet des Wittringer Mühlenbaches mit kleinen Teichen, 4,48 ha groß
  • Nattbach, das Bachtal nördlich der Kleingartenanlage "Nattbach" in Butendorf, mit 2,53 ha das kleinste NSG Gladbecks
  • Zweckler Wald zwischen der Bahnlinie Zweckel – Dorsten und der Arenbergstraße, Quellgebiet des Beck’ sch Mühlenbaches, 19,83 ha groß
  • Möllers Bruch im nördlichen Zipfel Zweckels, 27,07 ha groß

Naturschutzgebiete mit bergbaulicher Prägung sind

 

  • Rüden Heide, eine oberirdische Abgrabung für ein 1940 geplantes Industriewerk, mit Wasserflächen östlich der Breiker Höfe in Zweckel, 11,28 ha groß
  • Boytal West, ein Bergsenkungsgewässer in Ellinghorst zwischen der A 2, und dem Gewerbegebiet Hornstraße, 5,06 ha groß
  • Boytal Ost, ein Bergsenkungssee in Ellinghorst an der Boye, östlich der Bahnlinie nach Bottrop, 4,99 ha groß
  • Halde Ellinghorst, eine ehemalige Mülldeponie nördlich der A 2, nahe der Albert – Schweitzer – Schule, 22,11 ha groß
  • Halde Rheinbaben, eine Zechenhalde in Ellinghorst südlich der A 2 bis zur Boye, 20,05 ha groß
  • Natroper Feld, Bergsenkung mit Feuchtgebiet in Butendorf zwischen dem nördlichen Fuß der Mottbruchhalde und dem Nattbach, 13,59 ha groß

 

Am NSG Natroper Feld soll der Wert dieses Biotops dargestellt werden. Die Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Pflanzen und Tiere sollen erhalten und wiederhergestellt werden. Die ausgedehnten Feuchtbrachen mit kleinen Tümpeln, mit sumpfigen und wechselfeuchten Säumen, die schwer zugänglichen Röhrichte und zahl – und artenreiche Pflanzengesellschaften sind Lebensraum für viele Vogelarten, auch seltene und scheue, wie die Wasserralle, Amphibien, Wasserinsekten, Schmetterlinge, Heuschrecken und Libellen. Durch die benachbarten Halden gelangen salzhaltige Sickerwässer in die Fläche, so dass sich auch bedrohte Pflanzenarten der Binnensalzstellen, wie Strandaster und Meerbinse eingestellt haben.

Für die Pflege und Unterhaltung dieser Naturschutzgebiete 137,44 Hektar ist der Kreis Recklinghausen (Untere Landschaftsbehörde) verantwortlich. Allein für die Erstellung von Pflege – und Entwicklungsplänen wird im erheblichem Maße Zeit, Personal und Geld bei der Unteren Landschaftsbehörde gebunden. Die Zukunft wird zeigen, wie eine finanziell und personell dürftig ausgestattete Kreisbehörde diesen Spagat bewältigen wird. Sicherlich hat die hohe Zahl der Naturschutzgebiete in unserer Stadt damit zu tun, dass es Jahrzehnte lang ein Defizit an Naturschutzflächen gab. So ist es auch zu verstehen, um dieses Manko abzumildern, Gebiete ausgewiesen wurden, die bei genauerer fachlichen Betrachtung den Status Naturschutzgebiet nicht verdienen. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet ist der höchste Schutzstatus, den das Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein – Westfalen zu bieten hat.

Ein Großteil der Flächen befindet sich nicht im öffentlichen Eigentum, sondern in Privatbesitz. Die Eigentümer der Flächen (Bauern, Vitterra usw.) sind meistens nicht erfreut über die Ausweisung von Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten. Dieser Schutzstatus beinhaltet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten für den Eigentümer, z. B. ein Rodungsverbot im Wald, das Verbot der Umwandlung von Grünland in Ackerland, Vorschriften, wann auf Weideflächen gemäht wird und vieles andere mehr.

Im Vergleich zu früheren Landschaftsplänen ist die Zahl der Landschaftsschutzgebiete in Gladbeck mit 10 in etwa gleich geblieben. Anders sieht es da schon bei den Naturdenkmalen aus. Auf dem Stadtgebiet Gladbeck werden nur noch 7 Naturdenkmale (Bäume) diesen Schutzstatus bekommen. In früheren Entwürfen des Landschaftsplans waren 14 geplant. Die Findlinge sind aus dieser Rubrik sogar ganz verschwunden! Die Ursache der Rigorosen Streichung der Naturdenkmalausweisungen hat wohl nicht mit dem Fehlen geeigneter Objekte zu tun, denn schon eher mit der Kürzung der Geldmittel für fachgerechte Baumpflege. Die Findlinge sind aus dieser Rubrik sogar ganz verschwunden. Die Nichtberücksichtung von Findlingen im Landschaftsplan Gladbeck ist aus der Sicht der Naturschutzverbände fachlich nicht nachvollziehbar.

Die Ausweisung von 26. geschützten Landschaftsbestandteilen ist erfreulich hoch und vielgestaltig. Hecken, Feldraine, Alleen, kleine Waldstrukturen, Kleingewässer, Grünlandflächen, Kopfbaumreihen, naturnahe Bachverläufe und Quellsümpfe machen diesen Landschaftsplan Nr.4 Gladbeck zu einem starken Stück Naturschutz für unsere Stadt.

Michael Korn

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Naturschutzgebiet Breiker-Höfe in Gladbeck

Foto: Karl-Heinz Ochlast